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Neuregelung - Flexibel hinzuverdienen
28.09.2017. Seit dem 1. Juli 2017 werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten von Altersrentnern und Erwerbsminderungsrentnern vor Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler gestaltet. Die bisherigen monatlichen Hinzuverdienstgrenzen werden durch eine jährliche Hinzuverdienstgrenze ersetzt.
Vor Erreichen der regulären Altersgrenze können Rentner anrechnungsfrei 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen. Ein über diesen Betrag hinausgehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
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